Unsere Leistungen für unsere Privatkunden

Für unsere Privatkunden bieten wir natürlich alle Leistungen an, die im Zusammenhang mit ihrer Einkommensteuererklärung anfallen.

In der Steuererklärung werden jedoch nur die steuerrelevanten Vorgänge des abgelaufenen Jahres und damit vergangenheitsorientierte Daten erfasst.
Es gibt jedoch zahlreiche Gelegenheiten oder Themen, bei denen eine Beratung durch uns als Ihrem Steuerberater schon im Vorfeld empfehlenswert ist. Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Immobilienvermögen, der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage, die rechtlichen Regelungen bei Abfindungsangeboten von Arbeitnehmern oder unterschiedliche Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen.

Daneben gibt es für Privatpersonen zahlreiche weitere Anlässe außerhalb des Steuerrechts, für die wir unsere Unterstützung anbieten. So beraten wir unsere Mandanten zu Finanzierungsthemen und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema "Erben & Verschenken". Hier unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten zu unserem umfassenden - aber nicht abschließenden - Leistungsangebot für Privatkunden.
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Steuerberatung

Steuerberatung - damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Steuern sparen

Leider hat es der Gesetzgeber noch immer nicht geschafft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Steuererklärung auf dem Bierdeckel zu erstellen.

Für viele Menschen gibt es daher Angenehmeres, als sich mit der jährlichen Steuererklärung zu befassen. Wir erstellen gerne Ihre Steuererklärungen und beraten Sie bei (komplexen) steuerlichen Themen. Diese können Ihren Berufsalltag als Fach- oder Führungskraft betreffen, die Erträge aus Immobilien, Kapitalanlagen und Pensionen bzw. Renten der verschiedenen Leistungsstellen.
Steuerbescheide vom Finanzamt prüfen wir bevor Sie diese erhalten und kümmern uns bei Bedarf um Ihren Rechtsbehelf.

Für Mandanten mit eingeschränkter Mobilität aus Alters- und Gesundheitsgründen ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Unterlagen bei ihnen abholen und die vorbereitete Steuererklärung vorbeibringen.

Sind Sie sehr vertraut im Umgang mit Ihrem Smartphone können Sie uns rund um die Uhr Ihre Belege in einer gesicherten Cloud zur Verfügung stellen. Den Turnus bestimmen Sie! Für die einen ist es von Vorteil, einzelne steuerrelevante Belege gleich hochzuladen, sobald sie kommen. Andere hingegen wollen am Jahresende lieber alle Dokumente sichten, sortieren und uns dann erst zur Verfügung stellen. Wenn wir die Cloud nutzen, können wir Ihnen die Erklärungen nach der Bearbeitung digital zur Verfügung stellen und Sie erteilen ebenfalls digital die Freigabe.

Wenn Sie keinen "Babysitter" für den Nachwuchs haben, können Sie ihn zu Terminen natürlich mitbringen.

Schön, wenn man sich da auf jemanden verlassen kann, der in einem vertrauensvollen und unkomplizierten Verhältnis die größtmögliche Sicherheit bietet.

Unsere Leistungen für Sie

Steuererklärungen
Einkommensteuererklärung für alle Einkunftsarten wie z.B.
gewerbliche Einkünfte bei Einnahmen aus Photovoltaikanlagen,
Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit für die klassischen Arbeitnehmer/innen,
Kapitaleinkünfte, d.h. Einkünfte aus Wertanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen,
Vermietungseinkünfte bei Immobilienvermögen,
Renteneinkünfte,
Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder Vortragstätigkeit.
Bescheidprüfung und Rechtsbehelf
Nachdem das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, prüfen wir den Steuerbescheid, noch bevor unsere Mandanten ihn erhalten. Wir behalten die Einspruchsfristen im Auge und legen Einspruch ein, wenn das Finanzamt nicht der von uns gewünschten Besteuerung folgt.
Hilfe für Eheleute bei der Steuerklassenwahl
Der Gesetzgeber bietet für Eheleute verschiedene Steuerklassenkombinationen zur Auswahl. Die Wahl der Steuerklasse hat eine große Bedeutung für das monatlich verfügbare Einkommen. Auch wenn erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr die tatsächliche Steuerbelastung unabhängig von der vorher gewählten Steuerklasse ermittelt wird, ist es sinnvoll, bereits im Voraus verschiedene Steuerklassenkombinationen zu überprüfen. Damit können hohe Steuernachzahlungen vermieden werden und es entsteht mehr Planungssicherheit.
Beantragung von Lohnsteuerfreibeträgen
Wenn sich Ihre volljährigen Kinder noch in Berufsausbildung befinden oder bei Ihnen hohe Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Arbeitnehmertätigkeit anfallen, wie z.B. 20 km einfache Entfernung zum Arbeitsplatz, Montageeinsätze bei Kunden des Arbeitgebers mit mehr als 8 Stunden täglicher Abwesenheit oder doppelte Haushaltsführung, können diese Kosten bereits zu Beginn des Jahres über den sogenannten Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt deklariert werden. Dies führt unterjährig zu Liquiditätsvorteilen, da die monatlichen Nettobezüge höher werden.
Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge an? Wir beraten Sie im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Vorteile in der Ansparphase. Wir informieren Sie daneben über die (zum Teil auch nachteiligen) Folgen in der Auszahlungsphase, insbesondere, wenn ein Einmalbetrag ausbezahlt werden soll.
Arbeiten im Ausland
In einer globalen Welt ist ein befristeter Auslandsaufenthalt oft schon eine Selbstverständlichkeit. Wir informieren Sie im Vorfeld, ob und wo Sie während Ihrer Auslandstätigkeit steuerpflichtig sind und zeigen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Beratung bei Abfindungen
Wir stellen immer häufiger fest, dass viele Unternehmen sich im Rahmen von Umstrukturierungen auch von langjährigen Mitarbeitern trennen. Es werden Abfindungen angeboten. Diese sollten stets im Vorfeld auf den steuerlichen Prüfstand gestellt werden und mögliche Gestaltungsspielräume genutzt werden.
Investition in Immobilien
Wir beraten Sie über die steuerlichen Auswirkungen von geplanten Investitionen in Immobilien. Wie werden die Einkünfte besteuert? Welche Vorteile hat gegebenenfalls eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung? Was ist zu beachten, um erhöhte steuerliche Abschreibungen für die Instandsetzung von Immobilien in Sanierungsgebieten zu erhalten?
Beratung bei Scheidungen
Es ist bekannt, dass in Deutschland jede zweite bis dritte Ehe geschieden wird. Im Idealfall kann gemeinsam eine gütliche Scheidungsvereinbarung getroffen werden. Da zum Beispiel Eigentumsübergänge auch einen steuerrelevanten Vorfall auslösen können, sollten die steuerlichen Folgen einer Ehescheidung nicht vernachlässigt werden.
Beratung für Rentner
Sie sind in den wohlverdienten Ruhestand getreten? Wir prüfen für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation weiterhin eine Steuererklärung abgeben müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, beantragen wir für Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die in der Regel drei Jahre gültig ist. Wenn Sie diese Ihrer Bank vorlegen, werden Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden nicht mit Abgeltungssteuer belastet.
Unterstützung bei Krankheits- und Pflegefällen
Sie selbst oder ein/e Angehörige/r ist schwer erkrankt oder ein Pflegefall? Diesbezüglich gewährt der Gesetzgeber gewisse steuerliche Erleichterungen. Lassen Sie sich dazu beraten, wir helfen Ihnen gerne.
Erben und Schenken
Sie wollen Ihr Vermögen gerecht und gleichzeitig steueroptimal auf die nächste Generation übertragen? Wir informieren Sie über mögliche Folgen – nicht nur im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ein Vermögensübergang kann auch Einkommensteuer, Grunderwerbssteuer und/oder Umsatzsteuer auslösen und es werden nach der derzeitigen Rechtslage unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt.
Selbstanzeige
Wir sind ein sehr verlässlicher und natürlich diskreter Partner, wenn wir Sie im Rahmen einer Selbstanzeige aufgrund bislang nicht erklärter / hinterzogener Steuern begleiten.

Damit mehr Geld zur Verfügung steht

 

Finanzierung & Anträge

Unterstützung bei Finanzierungsthemen und Anträgen

Die Anlässe für Finanzierungen sind vielfältig. Steht bei Ihnen die Finanzierung neuer Investitionen an? Möchten Sie umschulden oder eine Anschlussfinanzierung durchführen? Mit unserem umfassend ausgeprägten Expertenwissen, gekennzeichnet durch mehrjährige Erfahrungen bei Kreditverhandlungen, unterstützen und beraten wir Sie nicht nur bei der Beantragung von neuen Krediten, sondern überprüfen auch zuverlässig Ihre bestehenden Finanzierungsstrukturen. Wir prüfen verschiedene Finanzierungsalternativen, zeigen Fördermöglichkeiten auf und begleiten Sie gerne auch zu Bankterminen.

In unserem bürokratischen Land stellen Anträge oft ein schier unüberwindliches Hindernis dar. Hier können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

Unsere Leistungen:

Der Traum vom Eigenheim oder einem Vermietungsobjekt
Sie wollen den lang gehegten Traum vom Eigenheim realisieren oder Ihr Geld in eine Immobilie investieren?
Wir zeigen nicht nur steuerliche Folgen oder Fördermöglichkeiten auf, sondern unterstützen Sie auf dem Weg zur Realisierung. Sei es durch Vergleich von Finanzierungsangeboten oder Durchsicht des Notarvertrags auf steuerliche Konsequenzen. Handelt es sich beispielsweise um Renovierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten, können wir prüfen, inwieweit sich anfallende Kosten steuermindernd auswirken können.
Finanzierungsfragen
Sie wollen investieren und benötigen hierzu ein Darlehen? Wir vergleichen für Sie diverse Darlehensangebote und stellen Kontakte zu Förderstellen her. Das gilt für Investitionen in Immobilien ebenso wie für die Finanzierung eines neuen PKW. Hier prüfen wir, ob die Aufnahme eines Darlehens oder Leasing günstiger ist.
Einstieg in die Selbständigkeit
Sie haben eine gute Geschäftsidee und wollen sich selbständig machen? Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Businessplans, ermitteln zusammen mit Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Bedürfnisse die optimale Rechtsform, geben Hinweise zu Branchenbesonderheiten, Fördermöglichkeiten und weiteren hilfreichen Ansprechpartnern.
Fragen zu Aushilfsbeschäftigungen und Minijobs
Sie selbst wollen ein oder gegebenenfalls mehrere Aushilfstätigkeiten ausüben? Wir beraten Sie zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

Ihnen ist die Familie wichtiger als beispielsweise der Haushalt oder die Gartenarbeit? Sie wollen eine Haushaltshilfe beschäftigen? Wir informieren Sie gerne über die steuerlichen Folgen und können die Anmeldung bei der Minijobzentrale durchführen.
Fragen zur (betrieblichen) Altervorsorge
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge an? Wir zeigen Ihnen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile in der Ansparphase auf. Wir informieren Sie daneben über die (zum Teil auch nachteiligen) Folgen in der Auszahlungsphase, insbesondere, wenn ein Einmalbetrag ausbezahlt werden soll.
Im Bereich der privaten Vorsorge können wir Sie zur steuerlichen Förderung in der Ansparphase und Besteuerung in der Auszahlungsphase informieren.

Ihr verlässlicher Partner an Ihrer Seite

Erben & Verschenken

Weitblick ist besser als Rückblick

Bei der Planung der Erbschaft oder einer Schenkung ist Vorausdenken bzw. Vorausplanung sehr wichtig. In die Entscheidung sind in jedem Fall die steuerlichen Konsequenzen einzubeziehen. Ein essentieller Bereich ist hierbei die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Schließlich bietet gerade das Erbschaftsteuerrecht die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung Erbschaftsteuern weitgehend zu vermeiden.
So stellt nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht eine eigengenutzte Immobilie im Vermögen ganz besondere Anforderungen an die Planung von Vermögensübertragungen.
Die Gestaltung des Testaments oder einer Schenkung für nicht verheiratete und nicht verpartnerte Lebenspartner erfordert ebenfalls eine besondere Planung. Diese sich privat zwar nahe stehende Menschen werden erbschaftsteuerlich wie fremde Personen behandelt. Das kann in der Praxis oft zu einer gravierenden Erbschaftsteuerbelastung führen.

Aber unser Motto ist: Nicht nur nach Steuern steuern. – Dies gilt natürlich auch für die Erbschaftsteuer.

Steuererklärung

Im Erbfall oder bei einer Schenkung übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung. Natürlich berücksichtigen wir vorhandene Freibeträge und Gestaltungsspielräume bei der Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen. Wenn es Ihnen im Erbfall und damit in dem sehr emotionalen Lebensabschnitt schwer fällt, bei den Banken die für die Steuererklärung notwendigen Bescheinigungen zu erhalten oder allgemein Unterstützung im Bereich "Banken & Versicherungen" benötigen, können wir Sie gerne unterstützend begleiten.

Nachlassverwaltung

Unser Berufsrecht erlaubt es uns, als Nachlassverwalter tätig zu sein.
Das bedeutet, dass wir bei der Erbauseinandersetzung behilflich sein dürfen.
Auch wenn Sie uns nicht mit der gesamten Nachlassverwaltung beauftragen wollen, können wir Sie zu Behörden begleiten oder zu Bankterminen, die im Rahmen eines Erbfalls unausweichlich und für viele in der besonderen Lebenssituation beschwerlich sind.

Wir beraten Sie gerne bei diesem so wichtigen Thema