Vertrauen, Verlässlichkeit & Partnerschaft mit Tradition
Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Sie erhalten hier einen ersten Überblick über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot, unser professionell ausgebildetes Team und unsere beiden Standorte Münnerstadt und Meiningen.
Der persönliche Kontakt und die partnerschaftliche Zusammenarbeit bilden den Kernpunkt einer jeden Beratung.
Wir freuen uns deshalb, Sie persönlich kennen zu lernen, sofern wir Sie noch nicht zu unseren treuen Mandanten zählen.
Unsere Kanzlei in Münnerstadt und die Zweigniederlassung in Meiningen sind für Sie jeweils von
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Meiningen bis 16:00 Uhr) und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Während dieser Zeiten können Sie uns telefonisch unter den angegebenen Nummern erreichen. Gerne vereinbaren wir einen Termin auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.
Franz Richter, Katrin Johannes-Richter und das Kanzleiteam
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Sie erhalten hier einen ersten Überblick über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot, unser professionell ausgebildetes Team und unsere beiden Standorte Münnerstadt und Meiningen.
Der persönliche Kontakt und die partnerschaftliche Zusammenarbeit bilden den Kernpunkt einer jeden Beratung.
Wir freuen uns deshalb, Sie persönlich kennen zu lernen, sofern wir Sie noch nicht zu unseren treuen Mandanten zählen.
Unsere Kanzlei in Münnerstadt und die Zweigniederlassung in Meiningen sind für Sie jeweils von
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Meiningen bis 16:00 Uhr) und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
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Franz Richter, Katrin Johannes-Richter und das Kanzleiteam
Aktuelles - wir suchen Verstärkung
Wir wollen unser Team verstärken und mit unseren Mitarbeiter*Innen den eingeschlagenen Weg zur nachhaltigen Kanzlei unter Ausbau der Digitalisierungsquote weiter gehen und auch unsere Mandanten auf diesem Weg unterstützen.
Werfen Sie daher bitte einen Blick in unsere aktuellen
Stellenangebote
und bewerben Sie sich!
Aktuelle Corona-News
Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemie erhalten Sie folgende Informationen:
Wir sind wie vor der Pandemie auch in diesen Zeiten natürlich sehr gerne für Sie da. Zur Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeiter*Innen bitten wir um Verständnis, persönliche Kontakte weiterhin auf ein Minimum zu beschränken. Unser Berufsstand wurde zumindest in Bayern in 2020 als systemrelevant eingestuft und dies aufgrund der sehr kurzfristigen Umsetzung der verschiedenen Neuerungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen, Steuerherabsetzungen, Mehrwertsteuersatzänderungen, Konjunkturpaket, Überbrückungshilfe 1, 2, 3, 3 Plus, 4, November- und Dezemberhilfe..., Energiepreispauschale) nicht ohne Grund. Daher liegt uns Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter*Innen sehr am Herzen. Wir haben einen Lösungsvorschlag zur Aktenübergabe unter Berücksichtigung der Regelungen zum Datenschutz. Andere Anliegen können wir gerne telefonisch - auch über Zugriff auf einen gemeinsamen Bildschirm oder Videoschaltung besprechen. Wenn es zu einem persönlichen Kontakt kommt (Abgabe von Unterlagen oder Besprechungen, die "live vor Ort" sinnvoller sind als über andere Kommunikationskanäle), gilt aktuell weiterhin die Maskenpflicht. Wir möchten wir Sie bitten, den Termin dann abzusagen, wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind oder sich in Ihrem Umfeld Personen befinden, die direkt infiziert sind oder sich in Quarantäne befinden.
Wir werden uns auch weiterhin umfassend um Ihre Anliegen kümmern. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn Ihnen nicht sofort durch Ihre gewohnte Ansprechpartnerin geholfen werden kann. Wir ermöglichen vor allem unseren Müttern aufgrund der aufgrund der zeitweisen Beschränkungen hinsichtlich Schule/Kindergarten flexible Arbeitszeiten - im Zweifel auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und jetzt Energie-Krise abzumildern, können wir Sie unterstützen. Beispielhaft nennen wir das Kurzarbeitergeld, Begleitung zu Bankterminen... Anträge beim Finanzamt und anderen Förderstellen sind von Ihnen wahrheitsgemäß auszufüllen und mit einer knappen Begründung zu versehen. Stundungen beim Finanzamt sind trotz der Krise nur zulässig, wenn die Steuerzahlungen in der aktuellen Situation eine erhebliche Härte darstellen. Eine Stundung bedeutet lediglich ein Hinauszögern der Zahlung.
Für die aufgelegten Förderprogramme (z.B. Soforthilfe Bayern aus der KW 12/2020, Soforthilfe des Bundes, Überbrückungshilfe) gilt weiterhin mit Verweis z.B. auf das Thüringer und Bayerische Wirtschaftsministerium: Die Programme sind ausdrücklich nur auf Firmen beschränkt, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Bei den Überbrückungshilfen müssen die Umsatzrückgänge Corona-bedingt sein. Der Ausfall von Unternehmen in der Lieferkette, die eine Materialknappheit zur Folge haben oder aufgrund von Corona veränderte Verhaltensweisen, sind als Begründung für den Umsatzrückgang nicht anerkannt. Jeder Unternehmer und damit jeder Antragsteller muss die bei Antragstellung und die im Bescheid genannten Voraussetzungen erfüllen. Somit muss auf die Solidarität in der Wirtschaft gesetzt werden. Sofern privat liquide Mittel zur Schließung einer Liquiditätslücke in der Firma bestehen, bestand zum Beispiel zu Beginn des Programmes kein Anspruch auf die Bayerische Soforthilfe. Wird/wurde ohne Vorliegen der Voraussetzungen ein Antrag gestellt, handelt es sich um Subventionsbetrug. Da sich die Voraussetzungen laufend ändern, muss jeder Antragsteller eigenverantwortlich die Voraussetzungen direkt auf den jeweiligen Homepages der Länder prüfen
Für weitere Förder- und Soforthilfemöglichkeiten sowie aktuelle Gesetzesvorhaben empfehlen wir folgende Homepages:
Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwi.de
Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de
Bundesarbeitsagentur - Informationen für Unternehmer: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Thüringer Wirschaftsministerium: https://wirtschaft.thueringen.de
Thüringer Aufbaubank: https://aufbaubank.de
IHK Mainfranken: https://www.wuerzburg.ihk.de
Wir wünschen Ihnen vor allem Gesundheit und bestmögliche Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit!
Unsere Leistungen
Konzentrieren Sie sich auf Ihre persönlichen und unternehmerischen Angelegenheiten, wir übernehmen gerne für Sie zeitraubende und vielleicht auch lästige Aufgaben wie Steuererklärungen, Finanzbuchführung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung.