Zufriedenheit ist die Maxime unseres Handelns

Unser Ziel ist seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1981 die Zufriedenheit aller an unserer Arbeit beteiligten Personen. Dies sind unsere Mandanten, unsere Mitarbeiter und die Kanzleiinhaber.

Höchste Qualität ist unser Anspruch und die Basis für die Zufriedenheit unserer Mandanten

Sie sind Profi in Ihrem Fachgebiet, wir sind bestens ausgebildet in den Bereichen Steuerrecht, Jahresabschluss, Finanzbuchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Finanzierungen und anderen verwandten Themen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen, wir übernehmen gerne für Sie die laufende Buchhaltung inklusive den erforderlichen Meldungen.
Daneben erstellen wir die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, so dass Sie Ihren Mitarbeitern stets pünktlich und zuverlässig ihren Verdienst auszahlen können.
Bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Finanzierungsthemen können Sie ebenfalls mit unserer professionellen Unterstützung rechnen.

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter spiegelt sich in der Qualität der Arbeit wieder

Für die Zufriedenheit der Mitarbeiter tragen insbesondere eine gute Arbeitsatmosphäre, moderne Arbeitsplätze, interessante und vielseitige Aufgaben, gemeinsame Aktivitäten auch außerhalb der Kanzleiräume, das "Offene Ohr" der Kanzleiinhaber sowie die Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Fortbildung bei.
Das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" wird bei uns schon seit Jahrzehnten gelebt. Zahlreiche Mütter finden bei uns Arbeitszeitmodelle, die beiden Seiten zugute kommen.

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